Compliance und Menschenrechte
Zur anonymen Übermittlung von Hinweisen auf mögliche Gesetzes- und Regelverstöße gibt es eine Hotline sowie eine extern betriebene Webseite. Nicht nur unsere Mitarbeitenden, sondern auch unsere Geschäftspartner, deren Mitarbeitenden und sonstige Dritte, können sich vertrauensvoll an diese Hotline bzw. Webseite wenden.
Sie können telefonisch oder über die Webseite auf mögliche Fälle von
· Korruption,
· Betrug,
· Unterschlagung,
· Steuerhinterziehung,
· Menschenrechtsverletzungen,
· Verstöße gegen Kartell- und Kapitalmarktrecht,
· Insiderregeln,
· Datenschutzrecht
· oder sonstige Verstöße anderer Art gegen den Verhaltenskodex hinweisen.
Die genannten Kanäle sind nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige vertragsrelevante Belange aus dem Kundengeschäft gedacht. Bitte wenden Sie sich hierfür an unsere bekannte Kundenhotline.
Kontaktmöglichkeiten zum E.ON Hinweisgebersystem
Weitere Informationen und Zugang zur Whistleblowing-Webseite der E.ON-Gruppe finden Sie unter folgendem Link.
E.ON Verfahrensordnung
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, lesen Sie bitte die E.ON-Verfahrensordnung LkSG. Dieses Dokument enthält die wichtigsten Informationen zum Beschwerdeverfahren für menschenrechts- und umweltbezogene Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
E.ON Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
Die E.ON Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte (Menschenrechtserklärung) sowie weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf der folgenden Webseite.
Avacon Verhaltenskodex
Unser Verhaltenskodex definiert unsere Verantwortlichkeiten und die Verhaltensweisen, die unsere Grundwerte und -überzeugungen unterstützen.